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Gemeinde Schönaich

Hauptverein

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft

Mitglied im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., Ortsgruppe Schönaich kann jeder werden der auch die Mitgliedschaft im Hauptverein in Augsburg besitzt.

Mitglied werden können natürliche Personen, juristische Personen und Firmen.

Die Mitgliedschaft in der Ortsgruppe erfolgt allerdings nicht durch Ausfüllen des Antrages auf Mitgliedschaft, sondern mit dem Eingang des Antrages beim Verein beginnt eine halbjährige gegenseitige Kennenlernzeit, in der Mitglied und Verein sich näher kennenlernen sollen. Der Antragsteller kann - ja er soll - in dieser Zeit an allen Veranstaltungen der Ortsgruppe teilnehmen.

Nach Ablauf dieser sechs Monate Kennenlernzeit entscheidet der Vorstand durch einfache Mehrheit über die Aufnahme des Antragstellers.

Der Verein ist nicht verpflichtet dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung der Mitgliedschaft bekannt zu geben.

Der Vereinsbeitrag wird üblicherweise per Lastschrift bezahlt, dies ist die für beide Seiten angenehmste Zahlungsweise des jährlichen Vereinsbeitrages.

Einzugsermächtigung / Änderungsmitteilung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass “Barzahler” in unserer Verwaltung nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass alle diese Verwaltungsarbeiten von unseren Mitarbeitern ehrenamtlich und freiwillig für die Ortsgruppe Schönaich gemacht werden.
Um unseren Mitarbeitern diese Arbeit nicht unnötig schwer zu machen erteilen Sie uns bitte eine Abbuchungsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag in der Ortsgruppe. Die Abbuchung erfolgt dann automatisch Erinnerungsschreiben würden nicht mehr nötig.

Wir bitten alle Mitglieder uns rechtzeitig zu informieren - Sie können dazu das Formular in dieser Rubrik verwenden - falls sich Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung ändert. Sie vermeiden dadurch uns und Ihnen zusätzliche Kosten und Aufwand.

Austritt

Falls Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, so benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung (per Post,
Fax oder e-Mail), die den Namen und die Mitgliedsnummer enthält. Die Kündigung ist nur zum 31. Dezember möglich. Beachten Sie dabei, dass uns Ihre Kündigung bis spätestens 30. September vorliegen muss, damit sie noch zum Jahresende wirksam wird. Sie erhalten von uns einen Kündigungsbestätigung.

Nach dem 30. September eingehende Kündigungen können von uns leider nicht mehr für das laufende Jahr berücksichtigt werden.


Wenn Sie Mitglied bei uns werden wollen hier finden Sie den Mitgliedsantrag